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   VGH Bayern, 26.05.2014 - 22 CS 14.640   

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VGH Bayern, 26.05.2014 - 22 CS 14.640 (https://dejure.org/2014,12672)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.05.2014 - 22 CS 14.640 (https://dejure.org/2014,12672)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - 22 CS 14.640 (https://dejure.org/2014,12672)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an einen durch die besonders auffällige äußere Gestaltung einer Spielhalle geschaffenen zusätzlichen Anreiz für den Spielbetrieb

  • ra.de
  • vdai.de PDF

    Unzulässige Werbung für eine Spielhalle nach § 26 Abs. 1 Alt. 2 GlüStV; Werbung durch Firmenlogo.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GlüStV § 26 Abs. 1 2. Alt.
    Anforderungen an einen durch die besonders auffällige äußere Gestaltung einer Spielhalle geschaffenen zusätzlichen Anreiz für den Spielbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Äußere Gestaltung einer Spielhalle darf nicht auf die Förderung des natürlichen Spieltriebs abzielen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Äußere Gestaltung einer Spielhalle darf nicht auf die Förderung des natürlichen Spieltriebs abzielen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 684
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 09.2259

    Untersagung von Glücksspielwerbung im Internet; Klageänderung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2014 - 22 CS 14.640
    Im selben Sinn hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem - vorliegend vom Verwaltungsgericht auf Seite 6 angeführten - Beschluss vom 26. Juni 2012 - 10 BV 09.2259 - juris, Rn. 90, zur früheren, insoweit vergleichbaren Rechtslage entschieden.
  • VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13

    Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des

    Soweit es sich um massive Bauteile, wie etwa einen sog. Werbepylon, handelt (vgl. BayVGH vom 26.5.2014 NVwZ-RR 2014, 684 f.), kommt regelmäßig eine weitere Verwendung als Werbeträger für solche Produkte oder Dienstleistungen in Betracht, die unbeschränkt beworben werden dürfen.
  • VG Regensburg, 05.03.2015 - RN 5 K 13.1281

    Spielhalle; Werbung; Casino; Bezeichnung "Casino" im Sozialkonzept, in den

    Nach seinem Wortlaut enthält § 26 Abs. 1 GlüStV zwei verschiedene Verbotstatbestände, deren Anwendungsbereich und Regelungsgehalt einerseits nicht deckungsgleich sind, andererseits aber gemeinsame Schnittmengen aufweisen; je nach dem konkreten Einzelfall können entweder nur einer der beiden Verbotstatbestände oder beide zugleich erfüllt sein (so BayVGH vom 26.5.2014, Az. 22 CS 14.640).

    Sie darf nicht zur "aktiven Teilnahme am Spiel anregen", sie darf aber über die Existenz der Produkte informieren (BVerwG vom 20.6.2013, a.a.O., Rn. 47; so auch BayVGH vom 26.5.2014, Az. 22 CS 14.640, Rn. 16).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat aber bereits darauf hingewiesen, dass eine derart weite Auslegung des Verbots mit Rücksicht auf verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Wertungen auf Bedenken stößt (so BayVGH vom 26.5.2014 a.a.O., Rn. 14).

    Ein bloßer Hinweis auf die Existenz einer Spielhalle oder auf die Möglichkeit der Spielhalle ist mit den Zielen des § 1 GlüStV vereinbar (vgl. VGH vom 26.06.2012 Az. 10 BV 09.2259 Rn. 90 u. VGH vom 26.05 .2014 Az.22 CS 14.640 Rn.17).

  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1738

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

    Die Beklagte (vgl. VG Augsburg, Gerichtsakte, Bl. 14) und das Verwaltungsgericht (vgl. UA S. 29 f.) haben mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit der Beschränkung der wirtschaftlichen Betätigung der Klägerin - im Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 26.5.2014 - 22 CS 14.640 - juris Rn. 14 u. 16) - unter das Tatbestandsmerkmal des § 26 Abs. 1 2. Alt. GlüStV ("zusätzlicher Anreiz für den Spielbetrieb") subsumiert.

    Die Klägerseite übergeht des Weiteren, dass nach aktueller Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Werbung für Spielhallen die bereits zur Teilnahme am Glückspiel Entschlossenen zum legalen Angebot hinlenken, nicht jedoch die noch Unentschlossenen zur Teilnahme motivieren darf (vgl. BayVGH, B.v. 26.5.2014 - 22 CS 14.640 - juris Rn. 14) und dass bereits die von Klägerseite selbst in der Zulassungsschrift zitierte Rechtsprechung zur früheren Rechtslage dies im selben Sinne gehandhabt hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2012 - 10 BV 09.2259 - juris Rn. 90).

  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1732

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer

    Die Beklagte (vgl. VG Augsburg, Gerichtsakte, Bl. 14) und das Verwaltungsgericht (vgl. UA S. 29 f.) haben mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit der Beschränkung der wirtschaftlichen Betätigung der Klägerin - im Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 26.5.2014 - 22 CS 14.640 - juris Rn. 14 u. 16) - unter das Tatbestandsmerkmal des § 26 Abs. 1 2. Alt. GlüStV ("zusätzlicher Anreiz für den Spielbetrieb") subsumiert.

    Die Klägerseite übergeht des Weiteren, dass nach aktueller Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Werbung für Spielhallen die bereits zur Teilnahme am Glückspiel Entschlossenen zum legalen Angebot hinlenken, nicht jedoch die noch Unentschlossenen zur Teilnahme motivieren darf (vgl. BayVGH, B.v. 26.5.2014 - 22 CS 14.640 - juris Rn. 14) und dass bereits die von Klägerseite selbst in der Zulassungsschrift zitierte Rechtsprechung zur früheren Rechtslage dies im selben Sinne gehandhabt hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2012 - 10 BV 09.2259 - juris Rn. 90).

  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1735

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer

    Die Beklagte (vgl. VG Augsburg, Gerichtsakte, Bl. 14) und das Verwaltungsgericht (vgl. UA S. 29 f.) haben mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit der Beschränkung der wirtschaftlichen Betätigung der Klägerin - im Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 26.5.2014 - 22 CS 14.640 - juris Rn. 14 u. 16) - unter das Tatbestandsmerkmal des § 26 Abs. 1 2. Alt. GlüStV ("zusätzlicher Anreiz für den Spielbetrieb") subsumiert.

    Die Klägerseite übergeht des Weiteren, dass nach aktueller Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Werbung für Spielhallen die bereits zur Teilnahme am Glückspiel Entschlossenen zum legalen Angebot hinlenken, nicht jedoch die noch Unentschlossenen zur Teilnahme motivieren darf (vgl. BayVGH, B.v. 26.5.2014 - 22 CS 14.640 - juris Rn. 14) und dass bereits die von Klägerseite selbst in der Zulassungsschrift zitierte Rechtsprechung zur früheren Rechtslage dies im selben Sinne gehandhabt hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2012 - 10 BV 09.2259 - juris Rn. 90).

  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1737

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

    Die Beklagte (vgl. VG Augsburg, Gerichtsakte, Bl. 14) und das Verwaltungsgericht (vgl. UA S. 29 f.) haben mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit der Beschränkung der wirtschaftlichen Betätigung der Klägerin - im Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 26.5.2014 - 22 CS 14.640 - juris Rn. 14 u. 16) - unter das Tatbestandsmerkmal des § 26 Abs. 1 2. Alt. GlüStV ("zusätzlicher Anreiz für den Spielbetrieb") subsumiert.

    Die Klägerseite übergeht des Weiteren, dass nach aktueller Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Werbung für Spielhallen die bereits zur Teilnahme am Glückspiel Entschlossenen zum legalen Angebot hinlenken, nicht jedoch die noch Unentschlossenen zur Teilnahme motivieren darf (vgl. BayVGH, B.v. 26.5.2014 - 22 CS 14.640 - juris Rn. 14) und dass bereits die von Klägerseite selbst in der Zulassungsschrift zitierte Rechtsprechung zur früheren Rechtslage dies im selben Sinne gehandhabt hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2012 - 10 BV 09.2259 - juris Rn. 90).

  • VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 8 K 18.208

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis, Betrieb von sechs Spielhallen in einem Gebäude,

    Die Verbotstatbestände des § 26 Abs. 1 GlüStV sind nicht deckungsgleich, weisen aber gemeinsame Schnittmengen auf; je nach konkretem Einzelfall kann entweder nur einer der beiden Verbotstatbestände oder es können beide zugleich erfüllt sein (BayVGH, B.v. 26.5.2014 - 22 CS 14.640 - juris Rn. 13).

    Ein zusätzlicher Anreiz i.S.d. § 26 Abs. 1 Alt. 2 GlüStV wird geschaffen, wenn die Gestaltung geeignet ist, nicht nur über die Existenz der Spielhalle zu informieren, sondern einen bislang Unentschlossenen, aber nicht Uninteressierten, zum Glücksspiel zu verleiten (BayVGH, B.v. 26.5.2014 a.a.O. Rn. 16).

    Vorliegend kann dahingestellt bleiben, ob durch die Verwendung des Begriffes "Casino" bereits ein Verstoß gegen die Gestaltungsvorschrift des § 26 Abs. 1 Alt. 1 GlüStV vorliegt und ob eine solche Auslegung mit Rücksicht auf verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Wertungen auf Bedenken stößt (s. hierzu BayVGH, B.v. 26.5.2014 a.a.O. Rn. 14).

  • VG Augsburg, 12.04.2018 - Au 8 S 18.210

    Vollzug des Glücksspielstaatsvertrags

    Die Verbotstatbestände des § 26 Abs. 1 GlüStV sind nicht deckungsgleich, weisen aber gemeinsame Schnittmengen auf; je nach konkretem Einzelfall kann entweder nur einer der beiden Verbotstatbestände oder es können beide zugleich erfüllt sein (BayVGH, B.v. 26.5.2014 - 22 CS 14.640 - juris Rn. 13).

    Ein zusätzlicher Anreiz i.S.d. § 26 Abs. 1 Alt. 2 GlüStV wird geschaffen, wenn die Gestaltung geeignet ist, nicht nur über die Existenz der Spielhalle zu informieren, sondern einen bislang Unentschlossenen, aber nicht Uninteressierten, zum Glücksspiel zu verleiten (BayVGH, B.v. 26.5.2014 a.a.O. Rn. 16).

    Vorliegend kann dahingestellt bleiben, ob durch die Verwendung des Begriffes "Casino" bereits ein Verstoß gegen die Gestaltungsvorschrift des § 26 Abs. 1 Alt. 1 GlüStV vorliegt und ob eine solche Auslegung mit Rücksicht auf verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Wertungen auf Bedenken stößt (s. hierzu BayVGH, B.v. 26.5.2014 a.a.O. Rn. 14).

  • VG Augsburg, 30.06.2016 - Au 5 K 15.1174

    Beseitigungsanordnung für Werbung an einer Spielhalle

    Die Verbotstatbestände des § 26 Abs. 1 GlüStV sind nicht deckungsgleich, weisen aber gemeinsame Schnittmengen auf; je nach konkretem Einzelfall kann entweder nur einer der beiden Verbotstatbestände oder beide zugleich erfüllt sein (BayVGH, B.v. 26.5.2014 - 22 CS 14.640 - juris Rn. 13).

    Vorliegend kann dahingestellt bleiben, ob durch die Verwendung des Begriffes "..." bereits ein Verstoß gegen die Gestaltungsvorschrift des § 26 Abs. 1 Alt. 1 GlüStV vorliegt und ob eine solche Auslegung mit Rücksicht auf verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Wertungen auf Bedenken stößt (s. hierzu BayVGH, B.v. 26.5.2014 a. a. O. Rn. 14).

  • VG Stade, 10.12.2014 - 6 A 3438/13

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Anbringung von Werbeanlagen als

    Je nach dem konkreten Einzelfall können entweder nur einer der beiden Verbotstatbestände oder beide zugleich erfüllt sein (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 22 CS 14.640 - juris).

    Zur Ausfüllung des Tatbestandsmerkmals "zusätzlicher Anreiz für den Spielbetrieb" kann auch im Anwendungsbereich des § 26 Abs. 1 GlüStV auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 17/12 - juris) zu denjenigen Einschränkungen der Werbung für das Glücksspiel zurückgegriffen werden, die im Anwendungsbereich von § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV bestehen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. Mai 2014, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2015 - 4 B 822/15

    Entfernung der Fassadenwerbung an einer Spielhalle mit dem Begriff "Casino Star";

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2015 - 4 B 309/15

    Rechtmäßigkeit einer auf die Entfernung der Werbung mit dem Begriff "Casino" an

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2015 - 1 M 45/15

    Zur gewerblichen Anordnung der Fassadengestaltung einer Spielhalle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2015 - 4 B 319/15

    Rechtswidrigkeit einer auf die Untersagung des Begriffs "Joker" auf der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2015 - 4 B 361/15

    Entfernung der Werbung mit dem Begriff "Las Vegas" an der Außenfassade der

  • VG München, 13.10.2020 - M 16 K 17.3848

    Erfolglose Klage gegen Nebenbestimmungen einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Wiesbaden, 15.07.2015 - 5 K 127/13

    Lotterierecht

  • VG München, 13.10.2020 - M 16 K 18.297

    Nebenbestimmungen zu glücksspielrechtlicher Erlaubnis -

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